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Sportbootführerschein Binnen
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung:
- Segeln ab 14 J.
- Motor ab 16 Jahren
Die theoretische Prüfung besteht aus den amtlichen Fragebögen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse des
- Binnenschifffahrtsrechts
- der Seemannschaft,
- der Wetterkunde
- der Knotenschule und
- der Fahrzeugführung (unter Motor- und Segel) sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver und Knoten vorzuführen. (Ablegen, Aufstoppen, Wende, Halse, Mann-über-Bord-Manöver, Fahren nach Kurs, Anlegen)


