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Teilnahmebedingungen der Wassersportausbildung bei BFS (Stand 2012)
1. Mit verbindlicher Anmeldung entsteht ein Ausbildungsverhältnis zwischen der Segelschule-Dreilaendereck.de (von "Boote und Freizeitsport" im Folgenden BFS genannt) und dem Teilnehmer.
2. Eine Kündigung des Ausbildungsverhältinisses durch den Teilnehmer ist bis drei Wochen vor den Lehrgangstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Danach ist eine Kündigung nur im Falle einer Erkrankung, bei Nichterfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen (Sportbootführerschein) oder sonstigen schwerwiegenden Hinderungsgründen möglich. Der Vertrag kann vom Kursteilnehmer jederzeit schriftlich storniert werden. Bei Rücktritt vor Kursbeginn wird eine Stornopauschale von 25€ berechnet. Bei Nichterscheinen und Kursabbruch wird eine bereits gezahlte Kursgebühr nicht erstattet.
3. Seitens BFS besteht ein Kündigungsrecht für den Fall der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl oder bei Überbelegung des Lehrgangs. Das Vorliegen organisatorischer Hinderungsgründe berechtigt BFS ebenfalls die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses. Im Falle einer Überbelegung des jeweiligen Kurses wird BFS dem Teilnehmer einen Alternativtermin anbieten.
4. Die Kursgebühren sind vor Lehgangsbeginn auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen, spätestens jedoch zum Beginn der Ausbildung zu entrichten.
5. Der Lehrgang umfasst die theoretische und praktische Ausbildung und endet mit Bestehen der amtlichen Prüfung, spätestens aber nach einem Jahr. Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung kann der Teilnehmer am nächsten, durchgeführten Kurs den Theorieteil kostenlos nachholen. Sollte der praktische Teil nicht bestanden werden, können weitere Praxiseinheiten durch den Teilnehmer gebucht werden; diese sind jedoch kostenpflichtig.
6. Die praktische Ausbildung zum Sportbootführerschein findet in der Regel auf Fahrzeugen von BFS statt, gegebenenfalls werden aber auch Schiffe gechartert. Zur Funkausbildung stehen Funkgeräte zur Verfügung, die den Geräten entsprechen, auf denen die praktische Prüfung abgenommen wird.
7. Die Termine für die einzelnen Unterrichtseinheiten werden durch den Segellehrer festgelegt. Werden Theorieeinheiten durch den Teilnehmer nicht besucht, besteht kein Anspruch auf Wiederholung. Gleiches gilt für durch den Teilnehmer nicht abgesagte Praxiseinheiten. Eine anteilige Erstattung von Kursgebühren ist ausgeschlossen.
8. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit über die vorgesehene Anzahl der Unterrichtseinheiten hinaus ist zulässig, wenn z.B. das Ziel (Bestehen der Prüfung) nach Aufassung des Kursteilnehmers nicht erreicht wird oder das Ausbildungsfahrzeug aufgrund technischer Probleme nicht einsatzfähig ist.
9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Technik sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
10. Den Anweisungen der Ausbilder ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der weiteren Ausbildung ohne Erstattung von Kursgebühren führen. Während der Ausbildung besteht eine Boots- und Sporthaftpflichtversicherung. Fahrlässig verursachte Schäden sind durch den Teilnehmer zu tragen. BFS haftet nicht für Schäden an Sachwerten der Kursteilnehmer.
11. Der Prüfungstermin wird durch die Prüfungskommision festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. BFS ist berechtigt, Terminverschiebungen vorzunehmen. Die vollständigen Prüfungsunterlagen müssen durch den Teilnehmer spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin bei BFS abgegeben werden. Die Abnahme der amtlichen Prüfung liegt außerhalb der Einflussmöglichkeiten von BFS. Der Teilnehmer ist frei in der Wahl der Prüfungstermine, die BFS vorschlägt. Der gewählte Prüfungstermin muss jedoch innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen. Der Kursteilnehmer muss den gewählten Termin mindestens 4 Wochen vor der Prüfung mitteilen.
12. Die Prüfungsgebühren von derzeit 57,08 € (SBF Binnen), 65,78 € (SBF See) bzw. 76,20 € (SRC) sind unabhängig von der Kursgebühr vom Teilnehmer zu entrichten. Diese sind spätestens drei Wochen vor der Prüfung fällig. Sollte die Prüfung durch den Teilnehmer nicht besucht werden, ist eine Erstattung der Prüfungsgebühren nicht möglich. Prüfungen können bei Nichtbestehen frühestens in 4 Wochen, jedoch spätestens innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Lediglich die Prüfungsgebühr wird für die erneute Teilnahme fällig. Die über die im Kursplan genannten praktischen Ausbildungseinheiten hinaus absolvierten Unterrichtsstunden sind durch den Teilnehmer zu entgelten.
13. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt, mindestens 15 Minuten schwimmen zu können, frei von ansteckenden Krankheiten oder Anfallskrankheiten zu sein. Bei der praktischen Ausbildung besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Schwimmweste. Diese wird für die Ausbildung leihweise zur Verfügung gestellt.
14. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen der Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Gerichtsstand ist für beide Parteien Görlitz.

