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Sportbootführerschein See

SBF See

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS)

 

Zulassung:

  • ab 16 Jahren.

 

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse

  • der Navigation,
  • der Seemannschaft,
  • des Seeschifffahrtsrechts,
  • der Wetterkunde
  • der Knotenschule und
  • der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

 

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver unter Motor und Knoten vorzuführen. (Ablegen, Aufstoppen, Wende, Halse, Mann-über-Bord-Manöver, Fahren nach Kurs, Navigation, Anlegen)